Fördertöpfe
Pflegekasse — § 40 SGB XI
Bis zu 4.180 € Zuschuss je pflegebedürftiger Person.
- ZuschussBis 4.180 € je Person, gestaffelt bis 16.720 € bei 4 Personen
- VoraussetzungAnerkannter Pflegegrad ab 1
- AntragVor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse
- Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 4 SGB XI
Kurz gesagt
Der Zuschuss der Pflegekasse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist die wichtigste Förderquelle für den Treppenlift-Einbau bei anerkanntem Pflegegrad. Stand: September 2026.
Was dahinter steckt
Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI ist die wichtigste und am häufigsten genutzte Förderquelle für den Einbau eines Treppenlifts in Deutschland. Er zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und wird gezahlt, wenn eine bauliche Veränderung die häusliche Pflege erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellt. Anspruchsberechtigt ist, wer bei der zuständigen Pflegekasse einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 hat.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person und Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, wird der Betrag gestaffelt bis maximal 16.720 Euro bei vier Personen zusammengelegt. Entscheidend ist, dass der Antrag formlos, aber grundsätzlich vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegekasse gestellt wird, da eine nachträgliche Bezuschussung bereits abgeschlossener Arbeiten in der Regel nicht mehr möglich ist. Ergänzend lässt sich der Zuschuss mit dem KfW-Kredit 159 und der steuerlichen Absetzbarkeit nach § 33 EStG kombinieren.
Reicht der Zuschuss der Pflegekasse angesichts der Gesamtkosten nicht aus, kann nachrangig das Sozialamt einspringen. Ohne anerkannten Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159 die naheliegendste Alternative, da er unabhängig vom Pflegegrad allen Eigentümern und Mietern mit Zustimmung offensteht.
Daten im Überblick
| Zuschuss | Bis 4.180 € je Person, gestaffelt bis 16.720 € bei 4 Personen |
|---|---|
| Voraussetzung | Anerkannter Pflegegrad ab 1 |
| Antrag | Vor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse |
| Rechtsgrundlage | § 40 Abs. 4 SGB XI |
Passt das zu mir?
Geeignet für alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad ab 1, unabhängig vom Alter, bei denen der Treppenlift die häusliche Pflege oder die selbstständige Lebensführung erleichtert. Nicht geeignet ohne Pflegegrad; hier greift ausschließlich der KfW-Kredit oder eine steuerliche Absetzbarkeit.
Prüfpunkte vor der Entscheidung
- Antrag zwingend vor Baubeginn bei der Pflegekasse stellen, da eine nachträgliche Bezuschussung meist ausgeschlossen ist.
- Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt die Staffelung bis 16.720 Euro gemeinsam beantragen.
- Kostenvoranschlag mit klar ausgewiesenen Positionen für Gerät, Montage und Nebenkosten einreichen.
- Kombination mit KfW-Kredit 159 und steuerlicher Absetzbarkeit frühzeitig mit der Pflegekasse abstimmen.
Fragen und Antworten
Muss vor dem Zuschuss ein Pflegegrad beantragt werden?
Ja, der Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 voraus; ohne Pflegegrad prüft die Pflegekasse den Antrag nicht, dann kommen andere Fördertöpfe wie der KfW-Kredit infrage.
Wie hoch ist der Zuschuss bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt?
Der Zuschuss wird je pflegebedürftiger Person mit bis zu 4.180 Euro berechnet und bei mehreren Personen im selben Haushalt gestaffelt zusammengelegt, gedeckelt bei maximal 16.720 Euro für vier Personen.
Kann der Zuschuss rückwirkend beantragt werden?
In der Regel nicht: Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden, damit die Kostenübernahme noch bewilligt werden kann.
Offizielle Quelle
Gesetze im Internet – § 40 SGB XI · Stand: 09/2026
Passend dazu
Treppenlift-KostenrechnerWeitere Einträge
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen (Kredit)
- KfW 455-B — Barrierereduzierung (Zuschuss)
- Steuer — Außergewöhnliche Belastung § 33 EStG
- Steuer — Handwerkerleistung § 35a EStG
- Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
- Sozialamt / Eingliederungshilfe
- Landesförderung Bayern — Wohnraumanpassung
- Landesförderung NRW — Wohnraumanpassung
Nächster Schritt
Kostenlos Angebote vergleichen