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Steuer — Handwerkerleistung § 35a EStG

20 % der Arbeitskosten, bis 1.200 € pro Jahr absetzbar.

  • ArtSteuerermäßigung Arbeitskosten
  • Höhe20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr
  • VoraussetzungRechnung mit Arbeitskostenanteil, unbare Zahlung
  • Rechtsgrundlage§ 35a EStG

Kurz gesagt

Die Montagekosten des Treppenlifts lassen sich anteilig als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen, unabhängig vom Pflegekassen-Zuschuss auf die Gerätekosten.

Was dahinter steckt

Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt von der Steuer absetzen, wozu auch die Montage eines Treppenlifts zählt. Die Förderung ist auf maximal 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt, was einem begünstigten Arbeitskostenanteil von bis zu 6.000 Euro entspricht. Anders als § 33 EStG erfasst diese Regelung ausschließlich die reinen Lohn- und Fahrtkosten der Montage, nicht die Materialkosten für Gerät und Schiene selbst.

Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, auf der die Arbeitskosten gesondert vom Materialanteil ausgewiesen sind, sowie eine unbare Zahlung per Überweisung; Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt. Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen und wirkt sich damit unmittelbarer aus als ein Abzug von der Bemessungsgrundlage. Sie lässt sich unabhängig vom Zuschuss der Pflegekasse und vom KfW-Kredit 159 geltend machen, solange die Arbeitskosten nicht bereits anderweitig gefördert wurden.

Wer zusätzlich die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts nachweisen kann, sollte parallel prüfen, ob sich für die Gerätekosten die außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG lohnt, da beide Regelungen unterschiedliche Kostenbestandteile abdecken und sich gegenseitig ergänzen können.

Die wichtigsten Fakten

ArtSteuerermäßigung Arbeitskosten
Höhe20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr
VoraussetzungRechnung mit Arbeitskostenanteil, unbare Zahlung
Rechtsgrundlage§ 35a EStG

Passt das zu mir?

Geeignet für alle, die eine Handwerkerrechnung mit gesondert ausgewiesenem Arbeitskostenanteil vorlegen und per Überweisung bezahlt haben, unabhängig von einem Pflegegrad. Nicht anwendbar auf Materialkosten für Gerät und Schiene sowie auf bereits durch andere Zuschüsse geförderte Arbeitskostenanteile.

Typische Stolpersteine

  • Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeitskostenanteil beim Anbieter ausdrücklich anfordern.
  • Zahlung ausschließlich per Überweisung leisten, da Barzahlungen vom Finanzamt nicht anerkannt werden.
  • Jahreshöchstbetrag von 1.200 Euro Steuerermäßigung bei der Planung berücksichtigen.
  • Doppelförderung desselben Kostenanteils durch andere Zuschüsse vermeiden.

Was oft gefragt wird

Was zählt bei § 35a EStG als absetzbare Arbeitskosten?

Absetzbar sind ausschließlich Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten der Montage, nicht jedoch der Materialwert von Lift und Schiene, der gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein muss.

Wie hoch ist die maximale Steuerersparnis?

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, gedeckelt auf 1.200 Euro pro Jahr, was einem begünstigten Arbeitskostenanteil von bis zu 6.000 Euro jährlich entspricht.

Kann ich § 35a EStG mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Ja, solange der Arbeitskostenanteil nicht bereits durch den Zuschuss oder eine andere Förderung gedeckt wurde, lässt sich die Steuerermäßigung zusätzlich zum Zuschuss geltend machen.

Zählt auch die Anfahrt der Monteure zu den Arbeitskosten?

Ja, neben den reinen Lohnkosten sind übliche Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerkerleistung grundsätzlich mit absetzbar, sofern sie auf der Rechnung gesondert vom Materialwert ausgewiesen sind.

Offizielle Quelle

Gesetze im Internet – § 35a EStG · Stand: 09/2026

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