Fördertöpfe
KfW 455-B — Barrierereduzierung (Zuschuss)
Investitionszuschuss, 2026 wegen Mittelerschöpfung gestoppt.
- ArtInvestitionszuschuss
- Status 2026Antragstopp, Fördertopf ausgeschöpft
- AlternativeKfW-Kredit 159 und Pflegekassen-Zuschuss prüfen
- BeobachtungNeuauflage für Folgejahr nicht garantiert
Kurz gesagt
Der Zuschuss 455-B war 2026 nach Angaben der KfW bereits vor Jahresmitte ausgeschöpft; für neue Anträge bleiben aktuell Kredit 159 und der Pflegekassen-Zuschuss. Stand: September 2026.
Einordnung
Der Investitionszuschuss KfW 455-B „Barrierereduzierung“ förderte im Unterschied zum Kredit 159 den barrierefreien Umbau mit einem direkten, nicht rückzahlbaren Baraufwendungszuschuss, der ebenfalls für den Einbau von Treppenliften genutzt werden konnte. Anspruchsberechtigt waren, ähnlich wie beim Kredit, sowohl Eigentümer als auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters, unabhängig von einem Pflegegrad.
Nach übereinstimmenden Berichten der KfW und mehrerer Fachmedien waren die für 2026 vorgesehenen Fördermittel des Programms bereits vor Jahresmitte ausgeschöpft, sodass aktuell keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Eine Neuauflage des Zuschusses für ein Folgejahr ist zum jetzigen Stand nicht garantiert und hängt von der Haushaltsentscheidung des Bundes ab. Wer auf den Zuschuss 455-B gehofft hatte, sollte deshalb vorrangig den weiterhin laufenden KfW-Kredit 159 sowie bei vorliegendem Pflegegrad den Zuschuss der Pflegekasse prüfen.
Beide verbleibenden Fördertöpfe lassen sich miteinander kombinieren und decken je nach Fallkonstellation einen erheblichen Teil der Kosten ab, auch wenn sie den ausgefallenen Zuschuss nicht vollständig ersetzen. Zusätzlich bleibt die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG und § 33 EStG unabhängig vom Status dieses Programms bestehen.
Die wichtigsten Fakten
| Art | Investitionszuschuss |
|---|---|
| Status 2026 | Antragstopp, Fördertopf ausgeschöpft |
| Alternative | KfW-Kredit 159 und Pflegekassen-Zuschuss prüfen |
| Beobachtung | Neuauflage für Folgejahr nicht garantiert |
Passt das zu mir?
Aktuell für niemanden nutzbar, da keine neuen Anträge angenommen werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt hätte, sollte stattdessen den KfW-Kredit 159 sowie bei Pflegegrad den Pflegekassen-Zuschuss prüfen und die Entwicklung des Programms für Folgejahre beobachten.
Typische Stolpersteine
- Aktuellen Programmstatus vor jeder Planung direkt auf kfw.de prüfen, da sich die Situation ändern kann.
- Bereits gestellte, aber noch nicht bewilligte Anträge beim eigenen Berater oder der Hausbank nachfragen.
- Alternativ den weiterhin laufenden KfW-Kredit 159 als Ersatzfinanzierung einplanen.
- Steuerliche Absetzbarkeit nach § 33 und § 35a EStG unabhängig vom Zuschussstatus geltend machen.
Was oft gefragt wird
Kann ich für den Treppenlift noch einen Antrag auf KfW 455-B stellen?
Nach Stand September 2026 nicht mehr, da die Fördermittel für dieses Jahr laut KfW und mehreren Fachmedien bereits vor Jahresmitte ausgeschöpft waren und keine neuen Anträge angenommen werden.
Kommt der Zuschuss 2027 wieder?
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantiert und hängt von künftigen Haushaltsentscheidungen des Bundes ab; interessierte Personen sollten die Ankündigungen der KfW direkt verfolgen.
Was passiert mit bereits eingereichten Anträgen?
Bereits bewilligte Zusagen bleiben in der Regel gültig, für den Umgang mit noch nicht beschiedenen Anträgen sollte direkt bei der KfW oder der vermittelnden Hausbank nachgefragt werden.
Offizielle Quelle
KfW – Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss (455-B) · Stand: 09/2026
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