Fördertöpfe

Landesförderung NRW — Wohnraumanpassung

Kommunale und landesweite Programme in Nordrhein-Westfalen.

  • BundeslandNordrhein-Westfalen
  • ZuständigKommunale Wohnungsämter, NRW.BANK
  • ArtZuschuss/Darlehen je Kommune
  • KombinierbarkeitMit Pflegekasse und KfW prüfen

Kurz gesagt

In Nordrhein-Westfalen laufen Wohnraumanpassungsprogramme teils über die Kommunen, teils über die NRW.BANK; Bedingungen unterscheiden sich je nach Wohnort.

Was dahinter steckt

In Nordrhein-Westfalen laufen Förderwege für barrierefreien Umbau sowohl über die landeseigene Wohnraumförderung als auch über Programme der NRW.BANK. Für selbst genutztes Wohneigentum steht die „Eigentumsförderung – Modernisierung“ des Landes zur Verfügung, ein zinsgünstiges Darlehen der NRW-Wohnraumförderung mit Tilgungsnachlässen, das sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen richtet und unter anderem für alters- und behindertengerechte Umbauten wie Treppenlifte genutzt werden kann.

Die Darlehenshöhe reicht bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent, kombiniert mit Tilgungsnachlässen, die den effektiv zurückzuzahlenden Betrag deutlich senken. Der Antrag läuft nicht direkt bei der NRW.BANK, sondern zunächst über die zuständige kommunale Bewilligungsbehörde, die die Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen prüft. Daneben nennt die NRW.BANK ergänzend auch reine Modernisierungsdarlehen, die speziell für alters- und behindertengerechte Umbauten wie Treppenlifte und bodengleiche Duschen genutzt werden können. Eine Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss und dem KfW-Kredit 159 ist grundsätzlich möglich.

Weil die genaue Förderhöhe und die Einkommensgrenzen von der individuellen Haushaltssituation abhängen, sollte vor der Antragstellung eine persönliche Beratung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erfolgen.

Die wichtigsten Fakten

BundeslandNordrhein-Westfalen
ZuständigKommunale Wohnungsämter, NRW.BANK
ArtZuschuss/Darlehen je Kommune
KombinierbarkeitMit Pflegekasse und KfW prüfen

Passt das zu mir?

Geeignet für nordrhein-westfälische Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen, die für einen barrierefreien Umbau ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass nutzen möchten. Weniger relevant bei Einkommen oberhalb der Landesgrenzen; dann bleiben KfW-Kredit und Pflegekassen-Zuschuss die zentralen Förderwege.

Worauf Sie achten sollten

  • Einkommensgrenzen der NRW-Wohnraumförderung vorab bei der kommunalen Bewilligungsbehörde erfragen.
  • Unterschied zwischen Landesdarlehen mit Tilgungsnachlass und reinen NRW.BANK-Modernisierungsdarlehen klären.
  • Antrag über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung stellen, nicht direkt bei der NRW.BANK.
  • Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit frühzeitig durchrechnen lassen.

Fragen und Antworten

Gibt es in NRW ein eigenes Landesprogramm für Treppenlifte?

Ja, über die NRW-Wohnraumförderung „Eigentumsförderung – Modernisierung“ und ergänzende NRW.BANK-Darlehen lassen sich alters- und behindertengerechte Umbauten wie Treppenlifte zinsgünstig finanzieren.

Wie hoch ist das Darlehen maximal?

Die landeseigene Eigentumsförderung reicht bis zu 220.000 Euro mit bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil und Tilgungsnachlässen, die konkrete Höhe hängt aber vom individuellen Vorhaben und Einkommen ab.

Wo wird der Antrag in NRW gestellt?

Der Antrag läuft über die zuständige kommunale Bewilligungsbehörde, also die Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort, nicht direkt bei der NRW.BANK.

Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen?

Die hier beschriebene Eigentumsförderung richtet sich an selbst genutztes Wohneigentum; für vermieteten Wohnraum gibt es eigene, separate NRW.BANK-Programme mit abweichenden Voraussetzungen, die bei der Bewilligungsbehörde erfragt werden sollten.

Offizielle Quelle

NRW.BANK – Wohnraumförderung · Stand: 09/2026

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