Fördertöpfe
Landesförderung Bayern — Wohnraumanpassung
Ergänzende Landesförderung für barrierefreien Umbau.
- BundeslandBayern
- ZuständigBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- ArtZuschuss/Darlehen je Programm
- KombinierbarkeitMit Pflegekasse und KfW prüfen
Kurz gesagt
Bayern bietet ergänzend zu Bundesförderungen eigene Programme zum Abbau von Barrieren im Wohnraum; die Details variieren je Programmjahr.
Was dahinter steckt
In Bayern läuft die ergänzende Landesförderung für barrierefreien Umbau unter dem Programm „Abbau von Barrieren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Gefördert werden bauliche Anpassungen in selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum, die Menschen mit Behinderung die Nutzung der Wohnung erleichtern, wozu neben barrierefreien Bädern und Rampen auch Treppenlifte und Aufzüge zählen können.
Das Programm gewährt ein zinsloses Darlehen von bis zu 10.000 Euro; Voraussetzung ist, dass mindestens eine Person mit Behinderung im Haushalt lebt und bestimmte Einkommensgrenzen nach der bayerischen Wohnraumförderung eingehalten werden, zudem gilt in der Regel eine mehrjährige Verbleibpflicht in der geförderten Wohnung. Der Antrag läuft bei selbst genutztem Wohneigentum über das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, bei vermietetem Wohnraum über die zuständige Regierung; die Fördermittel sind begrenzt und werden nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Kombinierbar ist dieses Landesdarlehen grundsätzlich mit dem Zuschuss der Pflegekasse und dem KfW-Kredit 159, was im Einzelfall mit der Bewilligungsstelle abgestimmt werden sollte.
Im Vergleich zu den bundesweiten KfW-Programmen ist die bayerische Landesförderung betragsmäßig kleiner, dafür als zinsloses Darlehen besonders für einkommensschwächere Haushalte attraktiv, bei denen die Einkommensgrenzen erfüllt sind.
Die wichtigsten Fakten
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Zuständig | Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
| Art | Zuschuss/Darlehen je Programm |
| Kombinierbarkeit | Mit Pflegekasse und KfW prüfen |
Für wen geeignet
Geeignet für bayerische Haushalte mit mindestens einer Person mit Behinderung, die die landesspezifischen Einkommensgrenzen einhalten und eine mehrjährige Verbleibpflicht akzeptieren können. Weniger geeignet bei Überschreitung der Einkommensgrenzen; hier bleiben KfW-Kredit und Pflegekassen-Zuschuss die passenden Wege.
Typische Stolpersteine
- Einkommensgrenzen der bayerischen Wohnraumförderung vorab bei der Bewilligungsstelle erfragen.
- Zuständigkeit zwischen Landratsamt, kreisfreier Stadt und Regierung je nach Eigentumsverhältnis klären.
- Begrenzte Fördermittel und Vergabe nach sozialer Dringlichkeit bei der Zeitplanung berücksichtigen.
- Verbleibpflicht in der geförderten Wohnung vor Antragstellung genau prüfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die bayerische Landesförderung für Treppenlifte?
Das Programm „Abbau von Barrieren“ gewährt ein zinsloses Darlehen von bis zu 10.000 Euro für barrierereduzierende Umbauten, zu denen auch Treppenlifte zählen können.
Wer stellt den Antrag in Bayern?
Bei selbst genutztem Wohneigentum ist das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt Ansprechpartner, bei vermietetem Wohnraum die zuständige Regierung.
Lässt sich das bayerische Darlehen mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?
Grundsätzlich ja, die genaue Anrechnung und Reihenfolge der Förderungen sollte aber im Einzelfall mit der Bewilligungsstelle und der Pflegekasse abgestimmt werden.
Gilt die Einkommensgrenze für den gesamten Haushalt?
Ja, für die bayerische Wohnraumförderung zählt in der Regel das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen nach den Vorgaben der bayerischen Wohnraumförderungsrichtlinien, nicht nur das Einkommen der antragstellenden Person.
Offizielle Quelle
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr · Stand: 09/2026
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