Glossar
Handwerkerleistung § 35a EStG
Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Handwerkerleistung § 35a EStG.
Definition
Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen wie die Montage eines Treppenlifts steuerlich absetzen, begrenzt auf 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung mit gesondertem Arbeitskostenanteil und unbare Zahlung.
Was dahinter steckt
Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen wie die Montage eines Treppenlifts steuerlich absetzen, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Im Unterschied zur außergewöhnlichen Belastung nach § 33 EStG spielt hier keine medizinische Notwendigkeit eine Rolle; begünstigt ist ausschließlich der reine Arbeitskostenanteil, nicht das Material oder die Schiene selbst. Voraussetzung ist eine Rechnung, die Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten gesondert ausweist, sowie eine unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt für diesen Steuerabzug grundsätzlich nicht an.
Da Material- und Arbeitskosten beim Treppenlift oft eng miteinander verwoben sind, lohnt sich vor Auftragserteilung die ausdrückliche Bitte an den Anbieter, die Rechnung entsprechend aufzuschlüsseln. Wer bereits einen Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI erhalten hat, kann § 35a EStG zusätzlich auf den selbst getragenen Kostenanteil anwenden, sofern dieser die formalen Voraussetzungen erfüllt und nicht bereits anderweitig steuerlich geltend gemacht wurde.
In der Praxis
In der Praxis übersehen viele Kunden, dass eine unklar formulierte Rechnung ohne getrennten Arbeitskostenausweis den Steuerabzug komplett verhindern kann. Sinnvoll ist es, den Anbieter bereits im Kostenvoranschlag um eine entsprechend gegliederte Schlussrechnung zu bitten und die Zahlung ausschließlich per Überweisung statt bar zu leisten.
Vertiefung und aktuelle Beiträge im Themenfeld Zuschuss & Förderung.
Kennzahlen
| Absetzbarer Anteil | 20 Prozent der Arbeitskosten |
|---|---|
| Höchstbetrag | 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt |
| Formale Voraussetzung | gesonderter Arbeitskostenausweis auf der Rechnung, unbare Zahlung |
Das gehört dazu
- Außergewöhnliche Belastung § 33 EStG
- § 40 SGB XI
- Kostenvoranschlag
- Hublift
- Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel
- Sitzlift
- Mieterrechte § 554 BGB
- Treppenlift für Senioren
- Notabsenkung
Fragen und Antworten
Was genau kann ich bei § 35a EStG absetzen?
20 Prozent der reinen Arbeitskosten für die Montage, begrenzt auf 1.200 Euro pro Jahr. Material- und Schienenkosten selbst sind davon ausgenommen und müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein.
Darf ich die Handwerkerrechnung bar bezahlen?
Nein, für den Steuerabzug nach § 35a EStG ist eine unbare Zahlung per Überweisung zwingend erforderlich. Barzahlungen erkennt das Finanzamt für diese Steuerermäßigung nicht an.
Kann ich § 35a EStG mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
Ja, grundsätzlich lässt sich der selbst getragene Kostenanteil nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses über § 35a EStG geltend machen, sofern die formalen Voraussetzungen wie Rechnung und Überweisung erfüllt sind.
Quelle: § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen · Stand: November 2026
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