Fördertöpfe

Landesförderung Baden-Württemberg — Wohnungsbau/Umbau

Ergänzende Landesprogramme zum altersgerechten Umbau.

  • BundeslandBaden-Württemberg
  • ZuständigWirtschaftsministerium Baden-Württemberg / L-Bank
  • ArtDarlehen/Zuschuss je Programm
  • KombinierbarkeitMit Pflegekasse und KfW prüfen

Kurz gesagt

In Baden-Württemberg laufen ergänzende Förderungen für altersgerechten Umbau teils über die L-Bank; Bedingungen und Budget wechseln je Programmjahr.

Was dahinter steckt

In Baden-Württemberg bietet die landeseigene Förderbank L-Bank mit der „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ ein ergänzendes Programm zu den bundesweiten KfW-Förderungen an, das sich gezielt an den Abbau von Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum richtet. Dazu zählen unter anderem Treppenlifte, barrierefreie Bäder und die Beseitigung von Türschwellen und anderen Stolperstellen.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen der L-Bank, das ergänzend zu einer Eigentumsfinanzierung beantragt und über die Hausbank abgewickelt wird; die genauen Konditionen wie Zinssatz und maximale Darlehenshöhe richten sich nach dem jeweils aktuellen Programmstand und sollten direkt bei der Hausbank oder der L-Bank erfragt werden. Antragsberechtigt sind in der Regel Personen, die Wohneigentum in Baden-Württemberg selbst nutzen und die Barrierefreiheitsmaßnahme im Zuge einer Finanzierung durchführen. Auch dieses Landesdarlehen lässt sich grundsätzlich mit dem Zuschuss der Pflegekasse und dem KfW-Kredit 159 kombinieren.

Weil es sich um eine Zusatzfinanzierung im Rahmen einer größeren Eigentumsfinanzierung handelt, eignet sich das Programm besonders für Eigentümer, die den Umbau ohnehin im Zusammenhang mit einer Bau- oder Umbaufinanzierung planen, weniger für eine isolierte, kleine Einzelmaßnahme.

Kennzahlen

BundeslandBaden-Württemberg
ZuständigWirtschaftsministerium Baden-Württemberg / L-Bank
ArtDarlehen/Zuschuss je Programm
KombinierbarkeitMit Pflegekasse und KfW prüfen

Passt das zu mir?

Geeignet für Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg, die den barrierefreien Umbau im Rahmen einer größeren Eigentumsfinanzierung über die Hausbank planen. Weniger praktikabel für eine isolierte, kleine Maßnahme ohne begleitende Baufinanzierung.

Prüfpunkte vor der Entscheidung

  • Aktuelle Konditionen der L-Bank-Zusatzfinanzierung direkt bei der Hausbank oder der L-Bank erfragen.
  • Klären, ob die Förderung nur im Rahmen einer größeren Eigentumsfinanzierung möglich ist.
  • Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit 159 vor Antragstellung durchrechnen.
  • Zeitpunkt der Antragstellung mit der Hausbank abstimmen, da Förderdarlehen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden müssen.

Fragen und Antworten

Was fördert die L-Bank in Baden-Württemberg konkret?

Die „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ der L-Bank unterstützt den Abbau von Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum, wozu unter anderem Treppenlifte und barrierefreie Bäder zählen können.

Muss die Förderung mit einer größeren Baufinanzierung verbunden sein?

Die L-Bank-Förderung ist als Zusatzfinanzierung konzipiert und wird typischerweise im Rahmen einer Eigentumsfinanzierung über die Hausbank beantragt; Details klärt die Hausbank im Einzelfall.

Ist die L-Bank-Förderung mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinierbar?

Ja, grundsätzlich lassen sich beide Förderungen kombinieren, die konkrete Anrechnung sollte aber mit Hausbank und Pflegekasse abgestimmt werden.

Kann ich die Zusatzfinanzierung auch ohne neue Baufinanzierung nutzen?

Das hängt vom aktuellen Programmstand ab; da die L-Bank-Förderung als Zusatzfinanzierung konzipiert ist, empfiehlt sich eine direkte Nachfrage bei der Hausbank, ob eine eigenständige Beantragung ohne begleitende Finanzierung möglich ist.

Offizielle Quelle

L-Bank – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit · Stand: 09/2026

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