Glossar

Mietkauf

Mietkauf gehört zu den Begriffen, die in Gesprächen vorausgesetzt, aber selten erklärt werden. Diese Seite liefert die Definition, ordnet den Begriff ein und zeigt, wo er in der Praxis auftaucht.

Definition

Beim Mietkauf wird der Treppenlift zunächst gemietet und die gezahlten Raten später ganz oder teilweise auf einen möglichen Kaufpreis angerechnet. Das Modell eignet sich, wenn der langfristige Bedarf zu Beginn noch nicht sicher abzuschätzen ist.

Kurz eingeordnet

Beim Mietkauf wird der Treppenlift zunächst gemietet und die gezahlten Raten später ganz oder teilweise auf einen möglichen Kaufpreis angerechnet, falls sich der Nutzer für einen dauerhaften Erwerb entscheidet. Das Modell eignet sich, wenn der langfristige Bedarf zu Beginn noch nicht sicher abzuschätzen ist, etwa nach einer Operation mit ungewisser Genesungsdauer. Es unterscheidet sich von der reinen Miete dadurch, dass ein späterer Übergang ins Eigentum von vornherein vertraglich vorgesehen ist.

Weil beim Mietkauf ein Teil der bereits gezahlten Raten angerechnet wird, kann sich diese Variante finanziell lohnen, wenn sich der Bedarf im Laufe der Zeit tatsächlich als dauerhaft herausstellt. Anbieter regeln in den Vertragsbedingungen individuell, welcher Anteil der Raten anrechenbar ist und bis zu welchem Zeitpunkt eine Kaufentscheidung getroffen werden kann. Auch bei einem Mietkauf-Vertrag bleibt die grundsätzliche Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Pflegekasse nach § 40 SGB XI relevant, die konkrete Anrechenbarkeit auf Miet- oder Kaufanteile sollte jedoch im Einzelfall geklärt werden.

Was das konkret bedeutet

In der Beratung wird Mietkauf häufig als Zwischenlösung vorgeschlagen, wenn Kunden unsicher sind, ob der Bedarf dauerhaft besteht oder eine vorübergehende Mobilitätseinschränkung vorliegt. Wichtig ist, sich die Anrechnungsregeln der Mietraten auf einen späteren Kauf schriftlich bestätigen zu lassen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Alle Ratgeber dazu im Themenfeld Anbieter, Kauf & Miete.

Kennzahlen

PrinzipMiete mit späterer Anrechnung auf möglichen Kaufpreis
ZielgruppeUnsicherer langfristiger Bedarf
VertragsdetailsAnrechnungsanteil individuell je Anbieter geregelt

Verwandte Begriffe

Was oft gefragt wird

Wird beim Mietkauf die gesamte Miete auf den Kaufpreis angerechnet?

Das hängt vom jeweiligen Anbietervertrag ab, oft wird nur ein Teil der gezahlten Raten angerechnet. Die genauen Konditionen sollten vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.

Ist Mietkauf günstiger als eine reine Miete?

Das kommt auf die individuelle Nutzungsdauer an: Bei einem dauerhaften Bedarf kann Mietkauf durch die Anrechnung der Raten günstiger sein als eine fortlaufende reine Miete ohne Kaufoption.

Kann ich beim Mietkauf trotzdem den Zuschuss der Pflegekasse nutzen?

Grundsätzlich ist eine Bezuschussung nach § 40 SGB XI auch hier denkbar, die konkrete Anrechenbarkeit auf Miet- oder Kaufanteile sollte aber individuell mit Anbieter und Pflegekasse geklärt werden.

Quelle: Sozialversicherung-kompetent.de – Wohnumfeldverbesserung § 40 SGB XI · Stand: November 2026