Glossar
Mieterrechte § 554 BGB
Wer Mieterrechte § 554 BGB einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche in diesem Fachgebiet sicherer. Die Definition steht direkt unten.
Definition
Nach § 554 BGB können Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu barrierereduzierenden baulichen Veränderungen wie einem Treppenlift verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für den späteren Rückbau verlangen.
Kurz eingeordnet
Nach § 554 BGB können Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen – ausdrücklich genannt sind Maßnahmen zur Barrierereduzierung wie der Einbau eines Treppenlifts. Der Anspruch ist an eine medizinische Notwendigkeit gebunden und setzt voraus, dass der Umbau technisch sicher und grundsätzlich rückbaubar ist und weder Brandschutz noch Statik des Gebäudes gefährdet. Der Vermieter darf zustimmen und dabei Auflagen machen, etwa zur Ausführung durch einen Fachbetrieb; eine vollständige Verweigerung ist nur möglich, wenn ihm der Eingriff auch unter Abwägung der Mieterinteressen nicht zumutbar ist.
In der Praxis verlangen viele Vermieter eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution oder Bürgschaft, um die späteren Rückbaukosten abzusichern. Die Kosten für Einbau, Betrieb und Rückbau trägt grundsätzlich der Mieter selbst, kann dafür aber dieselben Fördermöglichkeiten nutzen wie Eigentümer – etwa den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI von bis zu 4.180 Euro oder einen zinsgünstigen Kredit über die KfW.
So begegnet es dir
In der Beratung von Mietern geht es meist zuerst darum, ob überhaupt ein Anspruch besteht: Ein ärztliches Attest oder ein anerkannter Pflegegrad erleichtert die Argumentation gegenüber dem Vermieter erheblich. Wichtig ist außerdem, die Zustimmung schriftlich einzuholen, bevor Handwerker beauftragt werden, und die Höhe einer eventuell verlangten Sicherheitsleistung im Vorfeld zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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Die wichtigsten Fakten
| Rechtsgrundlage | § 554 BGB, seit Dezember 2020 in Kraft |
|---|---|
| Kostentragung | grundsätzlich beim Mieter, auch für Rückbau |
| Absicherung für Vermieter | Sicherheitsleistung (Kaution/Bürgschaft) zulässig |
Das gehört dazu
- Rückbau
- § 40 SGB XI
- KfW 159
- Plattformlift
- Senkrechtlift
- Geräuschpegel
- Fahrgeschwindigkeit
- Schlüsselschalter
- Wendeltreppe
Was oft gefragt wird
Kann mein Vermieter den Einbau eines Treppenlifts ablehnen?
Nur, wenn ihm die Maßnahme auch unter Abwägung Ihrer Interessen unzumutbar ist, etwa bei erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz oder einer Blockade von Fluchtwegen. In den meisten Fällen mit medizinischer Begründung muss er zustimmen.
Muss ich als Mieter eine Kaution für den Treppenlift hinterlegen?
Der Vermieter darf eine Sicherheitsleistung verlangen, um die Kosten für einen späteren Rückbau abzusichern. Die genaue Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und sollte individuell vereinbart werden.
Bekomme ich als Mieter denselben Zuschuss wie ein Eigentümer?
Ja, der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI sowie steuerliche Vergünstigungen stehen grundsätzlich auch Mietern zu, sofern ein entsprechender Bedarf und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Quelle: § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz · Stand: November 2026
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