Glossar

Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel ist ein Fachbegriff mit klarer Bedeutung und typischen Missverständnissen. Beides steht hier, mit Verweis auf die Praxis.

Definition

Hilfsmittel werden von der Krankenkasse zur Behandlung einer Krankheit bewilligt, Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse zur Erleichterung der Pflege. Der Treppenlift zählt rechtlich meist zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI, nicht zu den klassischen Pflegehilfsmitteln.

Kurz eingeordnet

Hilfsmittel werden von der Krankenkasse zur Behandlung, Linderung oder zum Ausgleich einer Krankheit oder Behinderung bewilligt und sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet. Pflegehilfsmittel dagegen fallen in die Zuständigkeit der Pflegekasse und sollen die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern; typische Beispiele sind Pflegebetten oder Verbrauchsprodukte. Der Treppenlift gehört rechtlich in aller Regel zu keiner dieser beiden Kategorien, sondern zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die baulich in die Wohnung eingreifen und deshalb einen eigenen Förderweg über die Pflegekasse haben.

Diese Abgrenzung hat praktische Folgen: Während klassische Hilfsmittel häufig zu 100 Prozent von der Krankenkasse übernommen und bei Bedarf ausgetauscht werden, ist der Zuschuss für einen Treppenlift auf einen festen Höchstbetrag je Person gedeckelt und wird nur einmalig je Maßnahme gewährt. Wer zusätzlich einen Plattformlift für einen Rollstuhl benötigt, sollte deshalb prüfen, ob Teile der Ausstattung, etwa ein separater Rollstuhl, tatsächlich als klassisches Hilfsmittel über die Krankenkasse laufen, während der bauliche Teppenlift selbst über die Pflegekasse bezuschusst wird.

In der Praxis

In der Beratung führt die Verwechslung der beiden Begriffe häufig zu falschen Erwartungen an die Kostenübernahme. Ein sinnvoller erster Schritt ist die Klärung, ob überhaupt ein Pflegegrad vorliegt, da dieser Voraussetzung für den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist. Erst danach lohnt sich die Unterscheidung, welche weiteren Ausstattungsteile eventuell separat als Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt werden können.

Alle Ratgeber dazu im Themenfeld Zuschuss & Förderung.

Die wichtigsten Fakten

Zuständigkeit TreppenliftPflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Zuständigkeit klassisches HilfsmittelKrankenkasse, Hilfsmittelverzeichnis
Zuständigkeit PflegehilfsmittelPflegekasse, eigene Produktkategorie ohne baulichen Eingriff

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Fragen und Antworten

Ist ein Treppenlift ein Hilfsmittel der Krankenkasse?

In der Regel nicht. Er zählt rechtlich meist zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI und wird deshalb über die Pflegekasse bezuschusst, nicht über das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse.

Kann ich Treppenlift und Rollstuhl über verschiedene Kassen abrechnen?

Das ist grundsätzlich möglich, da beide unterschiedlichen Förderlogiken folgen. Der Rollstuhl läuft meist als klassisches Hilfsmittel über die Krankenkasse, der bauliche Lift als Maßnahme über die Pflegekasse.

Brauche ich für den Zuschuss einen Pflegegrad?

Ja, der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 voraus. Ohne Pflegegrad kommen andere Wege wie die KfW-Förderung oder steuerliche Absetzbarkeit infrage.

Quelle: pflege.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Antrag und Zuschuss · Stand: November 2026