Zuschuss & Förderung
Treppenlift steuerlich absetzen: außergewöhnliche Belastung und Handwerkerleistung

Kurz zusammengefasst:
- Ein Treppenlift lässt sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist, etwa durch ärztliches Attest oder Pflegegrad.
- Das Finanzgericht Münster hat 2016 bestätigt, dass Treppenlift-Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkennungsfähig sind (Az. 3 K 1097/14 E).
- Einbau und Montage lassen sich alternativ oder ergänzend über § 35a EStG als Handwerkerleistung geltend machen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr.
- Von der Pflegekasse oder KfW bereits erstattete Kostenanteile dürfen nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 EStG hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab und wird vom Finanzamt individuell berechnet.
Ein Treppenlift ist steuerlich absetzbar, wenn seine medizinische Notwendigkeit belegt ist – dann zählt er als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, während reine Einbau- und Montagekosten zusätzlich über die Handwerkerleistung nach § 35a EStG begünstigt werden können (Quelle: § 33 und § 35a EStG, Stand: 09/2026). Beide Wege schließen sich für unterschiedliche Kostenanteile nicht aus.
Wie funktioniert die Absetzung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG?
Nach § 33 EStG können Kosten abgesetzt werden, die zwangsläufig entstehen und die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich belasten. Ein Treppenlift fällt darunter, wenn er medizinisch notwendig ist – etwa weil eine Person ohne den Lift die eigene Wohnung nicht mehr sicher nutzen kann. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit vor dem Kauf bescheinigt (Quelle: hiro.de, Stand: 09/2026). Ein anerkannter Pflegegrad wird häufig als zusätzliches, unterstützendes Indiz gewertet, ersetzt das Attest aber nicht automatisch.
Rechtlich abgesichert ist dieser Weg durch ein Urteil des Finanzgerichts Münster aus dem Jahr 2016 (Az. 3 K 1097/14 E), das Treppenlift-Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt hat (Quelle: hiro.de, Stand: 09/2026). Das Urteil stärkt die Position von Steuerpflichtigen, deren Antrag vom Finanzamt zunächst abgelehnt wird.
Was ist die zumutbare Eigenbelastung und wie wirkt sie sich aus?
Außergewöhnliche Belastungen werden nur oberhalb der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung steuerlich wirksam. Dieser Schwellenwert richtet sich nach Gesamteinkommen, Familienstand und Zahl der Kinder und wird vom Finanzamt anhand einer gestaffelten Tabelle berechnet. Erst der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, mindert die Steuerlast. Bei Rentnern mit niedrigerem Einkommen fällt die zumutbare Belastung in der Regel geringer aus als bei Erwerbstätigen mit höherem Einkommen, wodurch sich ein größerer Anteil der Treppenlift-Kosten steuerlich auswirken kann.
Wichtig: Zuschüsse, die bereits von der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) oder über einen KfW-Zuschuss geflossen sind, mindern die absetzbare Summe. Nur der tatsächlich selbst getragene Kostenanteil zählt als außergewöhnliche Belastung (siehe /glossar/aussergewoehnliche-belastung-33-estg/).
Wie lässt sich der Einbau über § 35a EStG als Handwerkerleistung absetzen?
Unabhängig von § 33 EStG können reine Arbeitskosten für Einbau und Montage – nicht das Material selbst – über § 35a EStG als Handwerkerleistung geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten vor, gedeckelt auf maximal 1.200 € pro Jahr und Haushalt (Quelle: § 35a Abs. 3 EStG, gesetze-im-internet.de, Stand: 09/2026). Anders als bei § 33 EStG wird hier keine medizinische Notwendigkeit verlangt, dafür ist die Absetzung auf die Lohnkosten der Handwerksleistung begrenzt.
Voraussetzung ist eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten sowie eine unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt bei § 35a EStG grundsätzlich nicht an. Wer denselben Kostenanteil bereits über § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung angesetzt hat, kann ihn nicht zusätzlich über § 35a EStG geltend machen; beide Regelungen greifen für unterschiedliche, nicht überschneidende Kostenanteile (siehe /glossar/handwerkerleistung-35a-estg/).
| Merkmal | § 33 EStG (außergewöhnliche Belastung) | § 35a EStG (Handwerkerleistung) |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Medizinische Notwendigkeit, meist Attest | Keine medizinische Notwendigkeit nötig |
| Erfasste Kosten | Gesamtkosten abzüglich Zuschüsse | Nur Arbeitskosten (Lohnanteil) |
| Wirkung | Betrag über der zumutbaren Eigenbelastung mindert Einkommen | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € direkt von der Steuerschuld |
| Zahlungsweg | Nachweis der Zahlung erforderlich | Zwingend unbar (Überweisung) |
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe ein Treppenlift steuerlich absetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Einschätzung sollte ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden.
Was gilt es bei der Steuererklärung praktisch zu beachten?
Für die Steuererklärung sollten Belege vollständig gesammelt werden: Kostenvoranschlag, Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Material- und Arbeitskosten, Zahlungsnachweis und – bei Ansatz nach § 33 EStG – das ärztliche Attest. Die außergewöhnliche Belastung wird in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Einkommensteuererklärung eingetragen, die Handwerkerleistung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Wer unsicher ist, welcher Weg im eigenen Fall günstiger ist, kann beide Varianten parallel durchrechnen lassen, da sich § 33 EStG bei hohen Gesamtkosten und niedriger zumutbarer Belastung oft stärker auswirkt als der gedeckelte Betrag nach § 35a EStG.
Wer vorab die voraussichtlichen Gesamtkosten realistisch einschätzen möchte, findet über den Treppenlift-Kostenrechner eine erste Orientierung. Für den Vergleich mehrerer Anbieter empfiehlt sich der unverbindliche Weg über kostenlos Angebote vergleichen.
Meine Einschätzung: In der Praxis lohnt es sich, beide Regelungen nicht gegeneinander, sondern nacheinander zu prüfen: Zuerst den nicht durch Zuschüsse gedeckten Gesamtbetrag über § 33 EStG ansetzen, danach für den reinen Arbeitskostenanteil zusätzlich § 35a EStG prüfen, sofern dieser Anteil dort noch nicht enthalten ist. Wer diese Reihenfolge vorab mit einem Steuerberater klärt, vermeidet doppelte oder fehlerhafte Ansätze.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Steuer zwingend ein ärztliches Attest?
Für den Ansatz als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG verlangen Finanzämter in der Regel ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit vor dem Kauf bestätigt. Für § 35a EStG ist kein Attest nötig.
Kann ich den Zuschuss der Pflegekasse zusätzlich steuerlich absetzen?
Nein. Bereits erstattete Kostenanteile, etwa durch den Zuschuss nach § 40 SGB XI, mindern die absetzbare Summe bei § 33 EStG. Nur der selbst getragene Restbetrag ist absetzbar.
Gilt § 35a EStG auch für Mieter?
Ja, sofern Mieter die Handwerkerkosten selbst tragen und eine entsprechende Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten sowie einen Zahlungsnachweis vorlegen können.
Was passiert, wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt?
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Das Urteil des Finanzgerichts Münster von 2016 stützt in vielen Fällen die Position der Steuerpflichtigen.
Quellen und Stand
- § 33 EStG, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) – Rechtsgrundlage außergewöhnliche Belastung, Stand: 09/2026
- § 35a EStG, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) – Rechtsgrundlage Handwerkerleistungen, Stand: 09/2026
- hiro.de, „Treppenlift als außergewöhnliche Belastung absetzbar“ – Praxisdarstellung inkl. FG-Münster-Urteil, Stand: 09/2026
- finanztip.de, „Handwerkerkosten von der Steuer absetzen“ – Übersicht zu § 35a EStG, Stand: 07/2026
Weiterlesen
Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI): Voraussetzungen, Antrag, Fristen
Bis zu 4.180 € Zuschuss je Pflegebedürftigem nach § 40 SGB XI: Voraussetzungen, Ablauf und Fristen für den…
Weitere Kostenträger: Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Sozialamt, Länderprogramme
Wenn Pflegekasse und KfW nicht reichen: Wann Berufsgenossenschaft, Sozialamt oder Länderprogramme die Treppenlift-Kosten mittragen.
KfW-Förderung für Treppenlifte: Programm 159 und 455-B im Überblick
455-B ist seit Juli 2026 gestoppt, Kredit 159 läuft weiter: Status, Konditionen und Kombination der KfW-Förderungen für Treppenlifte.


