Zuschuss & Förderung
KfW-Förderung für Treppenlifte: Programm 159 und 455-B im Überblick

Kurz zusammengefasst:
- Das KfW-Programm 455-B (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss) nimmt seit dem 30. Juli 2026 keine neuen Anträge mehr an, weil die Fördermittel für 2026 ausgeschöpft sind (Quelle: KfW/sbz-online, Stand: 09/2026).
- Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ läuft dagegen unverändert weiter und finanziert bis zu 50.000 € je Wohneinheit, unter anderem für den Einbau von Treppenliften.
- Über die Neuauflage von 455-B für 2027 entscheidet der Bundestag voraussichtlich mit der Haushaltsverabschiedung Ende November 2026.
- Der Kredit 159 lässt sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI kombinieren, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
- Bereits bewilligte 455-B-Zuschüsse bleiben gültig und werden regulär ausgezahlt.
Von den beiden KfW-Programmen für Treppenlifte ist aktuell nur der Kredit 159 offen für neue Anträge; der Zuschuss 455-B ist seit 30. Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Fördermittel gestoppt (Quelle: sbz-online.de, Stand: 09/2026). Antragsteller sollten sich vor der Planung informieren, welches der beiden Programme aktuell verfügbar ist.
Was ist mit dem KfW-Zuschuss 455-B aktuell los?
Das Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ fördert bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, darunter den Einbau von Treppenliften, mit einem direkten Zuschuss statt eines Kredits. Das Fördervolumen für 2026 betrug 50 Millionen Euro und war laut Berichterstattung binnen rund 16 Wochen erschöpft: Das Programm öffnete am 8. April 2026 und wurde am 30. Juli 2026 wieder geschlossen, nachdem rund 21.400 Anträge für etwa 26.800 Wohneinheiten mit insgesamt rund 46,1 Millionen Euro bewilligt worden waren (Quelle: sbz-online.de, Stand: 09/2026).
Dieses Muster wiederholt sich seit Jahren: 2023 war das Fördervolumen von 75 Millionen Euro innerhalb weniger Monate aufgebraucht, 2024 reichten auch 150 Millionen Euro nicht bis Jahresende. Für 2027 liegt noch keine Entscheidung vor; der Bundestag berät die Fortführung voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsverabschiedung Ende November 2026, im Regierungsentwurf ist laut Berichterstattung aktuell keine neue Förderrunde vorgesehen (Quelle: sbz-online.de, Stand: 09/2026).
Was bedeutet der Antragsstopp für bereits gestellte Anträge?
Wer vor dem 30. Juli 2026 einen 455-B-Antrag eingereicht und eine Bewilligung erhalten hat, ist von der Schließung nicht betroffen: Zugesagte Zuschüsse werden regulär ausgezahlt, sobald die Maßnahme abgeschlossen und die Verwendungsnachweise eingereicht sind. Neue Anträge nimmt die KfW derzeit nicht entgegen. Wer auf eine Wiederöffnung wartet, sollte die Ankündigungen der KfW und des zuständigen Bundesministeriums verfolgen, da eine Neuauflage kurzfristig und mit begrenztem Budget erfolgen kann – ähnlich wie in den Vorjahren.
Wie funktioniert der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“?
Der Förderkredit 159 ist von der Schließung des Zuschusses 455-B nicht betroffen und steht Antragstellern weiterhin offen. Er finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50.000 € je Wohneinheit (Quelle: KfW-Merkblatt 159, Stand: 09/2026). Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in sieben Themenfeldern, darunter Zuwege, Eingangsbereiche, vertikale Erschließung wie Treppenlifte und Aufzüge, Raumgeometrie, Bad-Umbauten sowie Kommunikations- und Assistenzsysteme (siehe /glossar/kfw-159/).
Die Kreditlaufzeit liegt je nach gewählter Variante zwischen vier und dreißig Jahren, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz richtet sich nach dem Datum der Antragstellung bei der KfW; Kreditnehmer können sich die Zinsbindung wahlweise für die ersten fünf oder zehn Jahre fixieren lassen. Beantragt wird der Kredit 159 nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Hausbank, die den Antrag vor Beginn der Baumaßnahme weiterleitet.
Wichtiger Hinweis: Fördervoraussetzungen und Programmstatus können sich kurzfristig ändern. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förderberatung. Aktuelle Konditionen und die Verfügbarkeit neuer Anträge sollten vor der Planung direkt bei der KfW oder der Hausbank geprüft werden.
Wie lassen sich KfW-Kredit und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?
Der KfW-Kredit 159 lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI kombinieren, wenn eine antragstellende Person mindestens Pflegegrad 1 hat (Quelle: KfW, nullbarriere.de, Stand: 09/2026, siehe auch /glossar/paragraf-40-sgb-xi/). In der Praxis heißt das: Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € je Person reduziert zunächst die zu finanzierende Summe, den verbleibenden Betrag deckt der KfW-Kredit 159 als zinsgünstiges Darlehen. Eine Doppelförderung derselben Kostenposition durch zwei Zuschussgeber ist ausgeschlossen, die Kombination aus Zuschuss und Kredit ist dagegen ausdrücklich vorgesehen.
Wer die eigene Finanzierungssituation vorab einordnen will, kann über den Treppenlift-Kostenrechner eine erste Orientierung erhalten, welcher Anteil nach Abzug möglicher Zuschüsse über einen Kredit zu finanzieren wäre. Für die Angebotseinholung bei mehreren Anbietern eignet sich der unverbindliche Weg über kostenlos Angebote vergleichen.
Meine Einschätzung: Die wiederkehrende Erschöpfung des 455-B-Zuschusses binnen weniger Monate zeigt, dass sich Interessenten nicht auf eine Zusage verlassen sollten, bevor sie einen Anbieter beauftragen. Der Kredit 159 ist planungssicherer, weil er nicht an ein begrenztes Jahresbudget gekoppelt ist – wer Wert auf Verlässlichkeit legt, sollte diesen Weg bevorzugt einkalkulieren.
Häufige Fragen
Ist der KfW-Zuschuss 455-B für Treppenlifte komplett weggefallen?
Nein, er ist seit 30. Juli 2026 nur für neue Anträge gestoppt, weil das Jahresbudget ausgeschöpft ist. Eine Neuauflage für 2027 ist möglich, aber laut Regierungsentwurf noch nicht beschlossen (Stand: 09/2026).
Kann ich den Kredit 159 auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, der Kredit 159 setzt keinen Pflegegrad voraus. Er richtet sich generell an Eigentümer und Mieter, die Barrieren in der Wohnung reduzieren wollen.
Wo wird der KfW-Kredit 159 beantragt?
Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW, und muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Was passiert mit meinem 455-B-Antrag, wenn das Programm schließt, bevor ich ihn stelle?
Nach der Schließung angenommene Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Interessenten müssen auf eine Wiederöffnung warten oder auf den Kredit 159 sowie andere Kostenträger ausweichen.
Quellen und Stand
- sbz-online.de, „KfW 455-B: Fördermittel für Barrierereduzierung sind ausgeschöpft“ – Status, Zeitraum und Zahlen zum Antragsstopp 2026, Stand: 09/2026
- KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B Barrierereduzierung – Programmbeschreibung und Fördervoraussetzungen, Stand: 09/2026
- nullbarriere.de, KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen – Eckdaten zu Kreditbetrag, Laufzeit und Förderfeldern, Stand: 09/2026
- KfW, Produktseite Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) – offizielle Konditionenübersicht, Stand: 09/2026
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